[ Auszug: (1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des
Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in
Geld zu entschädi ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]